Besuchervisa


Egal, ob Sie geschäftlich oder privat in die USA reisen möchten, ein Besuchervisum ist möglicherweise perfekt für Sie! Besuchervisa werden in zwei Kategorien eingeteilt, darunter B-1 und B-2. Wenn Sie vorübergehend geschäftlich in die USA einreisen, ist ein B-1-Visum für Sie. Ein B-2-Visum ist für die Einreise in die USA für Urlaub oder Familienbesuch unerlässlich. Es ist immer ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Einwanderungsfragen in Betracht zu ziehen, bevor Sie Ihren Visumantrag stellen. Eine unvollständige Dokumentation, die nicht durch Beweise gestützt wird, kann zur Verweigerung des Visums führen. Nehmen Sie Kontakt mit unserem erfahrenen Anwalt für Nichteinwanderungsvisa auf: Wenn Sie ein B-1 / B-2-Visum benötigen, um vorübergehend in die USA zu reisen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Einwanderungsfragen. Hier in der Anwaltskanzlei Sandra Boogaard mit langjähriger Erfahrung im Dienste von Nicht-Einwanderern hilft Ihnen unser Anwalt, alle Ihre Ziele zu erreichen, indem er Ihre Situation bewertet, den am besten geeigneten Aktionskurs auswählt und alle wesentlichen Unterlagen in Ihrem Namen ausfüllt. Der US-amerikanische Anwalt B-1 / B-2 unserer Kanzlei kann Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Bewerbung behilflich sein und Sie sogar durch alle Schritte der konsularischen Bearbeitung führen, damit Sie bestmöglich auf Ihr Vorstellungsgespräch vorbereitet sind. Rufen Sie uns noch heute an, um weitere Informationen zur Beantragung eines B-1 / B-2-Nichteinwanderungsvisums zu erhalten.
Share by: